Patentrecht

Inhalt

Die Vorlesung Patentrecht vermittelt den Studenten die Grundzüge des Patentsystems in Deutschland.  Am Anfang steht dabei die Einordnung des Patentrechts in die Systematik der geistigen Eigentumsrechte, die Rechtsnatur des Patents als Verbietungsrecht und ein Überblick über die völkerrechtlichen Verträge auf dem Gebiet des Patentrechts.

Es werden Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Patentinformation vermittelt. Das Lesen technischer Schutzrechtsdokumente und das System der Offenlegungen werden thematisiert, bevor die Patentierungsvoraussetzungen und -ausschlüsse vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert werden, wobei auch auf Besonderheiten im Zusammenhang mit computerimplementierten Erfindungen eingegangen wird. Die verfahrensrechtlichen Aspekte des Prüfungsverfahrens sowie nachgelagerter Verfahren werden anhand der Praxis verschiedener Patentämter beleuchtet, so dass ein Verständnis für das deutsche duale System der Trennung zwischen Rechtsbestandsverfahren und Patentverletzungsverfahren geschaffen wird. Die Teilnehmer erhalten Einblicke in Anmeldungsstrategien und in die Systematik der Inanspruchnahme von Prioritäten gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) sowie die Möglichkeiten der Einreichung von Teilanmeldungen.

Die Grundzüge des Gebrauchsmusterrechts und insbesondere die Unterschiede zwischen Patent und Gebrauchsmuster sowie die relevanten Aspekte des Arbeitnehmererfindungsrechts mit ihren eigentumsrechtlichen Konsequenzen werden behandelt.

Es wird ein Überblick über das deutsche Patentverletzungsverfahren gegeben, die möglichen Verletzungshandlungen und die Ansprüche/Rechtsfolgen einer Patentverletzung werden erläutert. Alternative Verwertungsansätze wie etwa die Lizenzierung und andere praxisorientierte IP Management-Themen (Strategie, Bewertung) werden adressiert.

Die Studenten sollen die Zusammenhänge zwischen den wirtschaftlichen Hintergründen, den rechtspolitischen Anliegen bei technischem IP, insbesondere auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik, und dem rechtlichen Regelungsrahmen erkennen und auf praktische Sachverhalte anwenden. Überschneidungen im Grenzbereich zwischen technischen Schutzrechten und anderen Arten von geistigem Eigentum sowie Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise dem Wettbewerbsrecht werden thematisiert.

Ziel der Vorlesung ist es, den Studenten aufbauend auf der Überblicksvorlesung Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht vertiefte Kenntnisse auf dem Rechtsgebiet des Patentrechts und zu verschaffen. Die Studenten sollen die Zusammenhänge zwischen den wirtschaftlichen Hintergründen und den rechtspolitischen Anliegen, auf dem Gebiet der technischen Schutzrechte kennen lernen. Sie sollen die Regelungen des nationalen, europäischen und internationalen Patentrechts kennen lernen und auf einfach gelagerte praktische Sachverhalte anwenden.

Der Gesamtarbeitsaufwand für diese Lerneinheit beträgt bei 3 Leistungspunkten 90 h, davon 22,5 Präsenz.

Die Erfolgskontrolle erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur) nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 SPO.

Vortragssprache Deutsch